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Transfermaßnahmen (-agentur)

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Erfolgreich während der Kündigungszeit!

Transfermaßnahmen bieten Arbeitnehmern schon während der laufenden Kündigungsfrist durch individuelle Beratung, Qualifizierung und Vermittlung umfangreiche Unterstützung, um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Ziel einer Transfermaßnahme ist es, gekündigte Mitarbeiter noch vor Ablauf der Kündigungsfrist in eine neue Position zu vermitteln. Transfermaßnahmen können aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Der Zuschuss beträgt max. 2.500,- Euro pro Mitarbeiter. Voraussetzung ist, dass das personalabgebende Unternehmen die Hälfte der Gesamtkosten trägt.


Das m.o.v.e. hr Leistungsangebot

  • Unterstützung des Unternehmens bei der Antragstellung zur Förderung
    der Maßnahme nach § 110 SGB III
  • Einrichtung von Transfermaßnahmen (Gruppenoutplacement)
  • Abwicklung aller Aktivitäten mit der Agentur für Arbeit
  • Durchführung von Orientierungsseminaren
  • Einzelberatung und Coaching der von Kündigung betroffenen Mitarbeiter
  • Stellensuche und Vermittlungsunterstützung im Rahmen unseres Arbeitsmarkt-Service-Centers
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Assessment-Center

Wenn Sie Fragen zu den Beratungsinhalten oder zu den Honoraren haben,
sprechen Sie uns an .